Krankenkassen – Beiträge   

Diese Ansicht zeigt Bild Krankenkassen-Karte Details zur Kostenübernahme der Krankenkasse - massage-mariana.ch

Reflexzonenmassage Krankenkasse  

Wussten Sie, dass falls Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Leistungszusatzversicherung abgeschlossen haben, Sie nahezu kostenlos zu mir in die Massage kommen können?

Viele Zusatzversicherungen decken zumindest zu einem gewissen Prozentsatz und für eine gewisse Anzahl von Behandlungen die Kosten von sog. alternativen Heilmethoden, worunter auch meine medizinische Reflexzonen-Massage fällt.

Dafür benötigen Sie in der Regel auch kein vorab ausgestelltes ärztliches Rezept.

Aktuell gibt es zwei Verbände – EMR und ASCA – bei welchen sich eine Vielzahl der schweizerischen Krankenkassen angeschlossen haben.
Als Verbandsmitglied bin ich legitimiert, Ihnen eine rückerstattungsfähige Massage-Rechnung ausstellen.

Ich bin EMR und ASCA anerkannt.

Hier können Sie sehen, welche Krankenkassen resp. deren Zusatzversicherungen aktuell bei diesen Verbänden angeschlossen sind:

Ist meine Krankenkasse / Leistungszusatzversicherung gelistet?

(klicken Sie auf den EMR- resp. auf den ASCA-Button)

Falls Ihre Krankenkassen-Leistungszusatzversicherung bei einen dieser beiden Verbände aufgelistet ist, können Sie die Rechnung meiner Massage-Dienstleistung zur Kostenrückvergütung bei Ihrer Kasse einreichen.

Zusatzversicherung:

Krankenkassen weisen in ihren Deckungsklauseln sehr unterschiedliche Beteiligungsvarianten aus.

→  Fragen Sie also bei Ihrer Krankenkasse nach, ob Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, welche die Massage-Therapie deckt.

→  Fragen Sie nach, welchen Anteil der Behandlungskosten im Rahmen Ihrer Versicherungsdeckung übernommen wird.

→  Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob Ihre Zusatzversicherung einen jährlichen Festbetrag (Franchise) enthält und/oder
durch einen jährlichen Maximalbetrag limitiert ist.

Ärztliche Verordnung:

Sie können sich eine medizinische Massage auch auf Rezept vom Arzt verschreiben lassen. Zum Beispiel wenn Sie Beschwerden aufgrund eines Unfalls haben. Das würde voraussichtlich auch von der Unfall-Versicherung bezahlt.

Die Massage versteht sich ja auch zur Entspannung und als Prävention.

Gerade dafür benötigen Sie natürlich auch kein ärztliches Rezept.

Falls Sie über eine Zusatzversicherung bei Ihrer Krankenkasse verfügen, so besteht die Möglichkeit, auch ohne Rezept von einer Kosten-Rückerstattung zu profitieren.